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Allgemeine Reisebedingungen

& Informationen zur EU-Pauschalreiserichtlinie

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Der Polarfuchs, das Logo von FinnfloatGreenTravel

Natur, Abenteuer- & Wellbeingreisen

FINNFLOAT® Green Travel

Bevor du eine Buchung vornimmst, bitten wir dich die Allgemeinen Reisebedingungen sorgfältig zu lesen, da du ab dem Zeitpunkt der Buchung eine Vertragsvereinbarung zwischen FINNFLOAT® Green Travel und dir eingehst. Die Person, die die Buchung vornimmt, akzeptiert diese Bedingungen im Namen aller Personen in der Gruppe und ist für alle fälligen Zahlungen verantwortlich. Mit dem Absenden einer Buchung bestätigst du uns, dass du diese Regelungen einhälst.

Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von FINNFLOAT® Green Travel für Reisen in Finnland. Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Dir, dem Reiseteilnehmer, und uns, dem Reiseveranstalter FINNFLOAT® Green Travel, Inhaberin: Rebecca Lang (im Folgenden „FINNFLOAT“). Diese FINNFLOAT ARB gelten für die Buchung von Reisen in und nach Finnland.

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(gültig ab 01.01.2023)

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1    Abschluss des Reisevertrages

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1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde FINNFLOAT den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reise- / Internetprospekt und dieser ARB verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege (E-Mail) vorgenommen werden. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigt FINNFLOAT den Eingang der Anmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg.

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1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch FINNFLOAT zustande. FINNFLOAT bestätigt dem Anmelder den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail (nur im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Schriftform) und übersendet den Sicherungsschein. Durch die dem Sicherungsschein zugrunde liegende Insolvenzversicherung sind die Kundengelder gegen die Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von FINNFLOAT vor, an das FINNFLAOT für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebots zustande.

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2    Zahlung

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2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr von FINNFLOAT nach Ziffer 7.1 abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei FINNFLOAT eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei FINNFLOAT.

 

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist FINNFLOAT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 bis 5.4 zu belasten.

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3    Leistungen

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3.1 Umfang und Art der von FINNFLOAT vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von FINNFLOAT in dem zur betreffenden Reise gehörigen Prospekt / Internetprospekt/ Webseite/ Katalog bzw. der konkreten Reiseausschreibung, seitens FINNFLOAT, in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von FINNFLOAT ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbestätigung.

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3.2 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen von FINNFLOAT abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.


3.3 Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.

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3.4 Leistungen, die vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden (Fremdleistungen), gehören nicht zum Leistungsumfang von FINNFLOAT.

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4    Preis-, Leistungs- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

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4.1 FINNFLOAT behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird FINNFLOAT den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

 

4.2 FINNFLOAT behält sich vor, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. Routenänderungen, alternativer Saunabesuch). FINNFLOAT hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.

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4.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen (dies gilt z.B. auch für krankheitsbedingte oder anderweitige Ausfälle von zuvor besonders beworbenen Personen, die von FINNFLOAT mit der Reiseleitung beauftragt wurden; im Falle eines Ausfalls einer Reiseleitung wird FINNFLOAT sich bemühen, die Reiseleitung mit einer alternativen Person zu besetzten, der Gesamtzuschnitt der Reise wird dadurch nach Möglichkeit nicht beeinträchtigt).

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4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

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5    Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

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5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei FINNFLOAT. Der Rücktritt muss schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.

 

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert FINNFLOAT den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat FINNFLOAT die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von FINNFLOAT und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
 

 

  • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt               20 %
     

  • vom 30. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt  50 %
     

  • vom 14. Tag bis 8. Tag vor Reiseantritt   80 %
     

  • ab 7. Tag vor Reiseantritt                        90 % des Reisepreises.

 

5.3 Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Werden dennoch auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen, kann FINNFLOAT ein Umbuchungsentgelt von 50 Euro pro Umbuchungsvorgang erheben. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Ist die Umbuchung erforderlich, weil FINNFLOAT dem Kunden etwa keine oder eine falsche vorvertragliche Unterrichtung gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat, so ist die Umbuchung kostenfrei.

 

5.4 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Veranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Er hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.

 

6    Versicherung

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6.1 Im Reisepreis sind keine Versicherungen eingeschlossen. FINNFLOAT empfiehlt dringend den Abschluss folgender Versicherungen:
 

  • Reiserücktrittkostenversicherung
     

  • Reisegepäckversicherung
     

  • Reiseabbruchversicherung
     

  • Reiseunfallversicherung
     

  • Reisekrankenversicherung

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7    Rücktritt und Kündigung durch FINNFLOAT

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7.1 Ist in der Beschreibung der Reise oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Reiseveranstalter bis 28 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.  FINNFLOAT kann auch vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. FINNFLOAT hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären und der Kunde erhält auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

 

7.2 Bei einem Rücktritt aus oben genannten Gründen übernimmt FINNFLOAT keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z.B. Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.

 

7.3 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch FINNFLOAT nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann FINNFLOAT ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält FINNFLOAT den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

 

7.4 Ist der Kunde den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen, ist FINNFLOAT berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen.

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7.5 In jedem Fall ist FINNFLOAT verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.

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8    Nicht in Anspruch genommene Leistungen

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8.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die FINNFLOAT ordnungsgemäß und mangelfrei angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich vom Kunden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

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9    Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Reiseunterlagen

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9.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Sofern FINNFLOAT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, ist der Reisemangel zu beseitigen. FINNFLOAT kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. FINNFLOAT kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann sie die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat sie Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

 

9.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet FINNFLOAT innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch FINNFLOAT verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält FINNFLOAT hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von FINNFLOAT auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten.

 

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 

9.4 Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

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10    Haftungsbegrenzung

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10.1 Die vertragliche Haftung von FINNFLOAT für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

 

10.2 FINNFLOAT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, oder die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat.

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11    Buchung eines Doppelzimmers mit getrennten Betten

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11.1 Hat sich bei Buchung eines Doppelzimmers mit getrennten Betten ca. sechs bis vier Wochen vor Reiseantritt kein gleichgeschlechtlicher Zimmerpartner angemeldet, erhält der Kunde automatisch ein Doppelzimmer zur alleinigen Nutzung oder ein Einzelzimmer (je nach Verfügbarkeit). In diesem Fall berechnet FINNFLOAT 50% des Einzelzimmer- oder Doppelzimmer zur alleinigen Nutzung-Zuschlags. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, hat er die Möglichkeit, kostenfrei auf einen anderen Termin der Reise aus dem Angebot von FINNFLOAT umzubuchen, oder die Reise zu stornieren.

 

11.2 Bei Buchung innerhalb eines Monats vor Abreise berechnet FINNFLOAT den vollen Einzelzimmer- oder Doppelzimmer zur alleinigen Nutzung-Zuschlag, wenn kein Zimmerpartner zur Verfügung steht.

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12    Pass- und Visumerfordernisse, Zoll, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

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12.1 FINNFLOAT informiert den Kunden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.


12.2 Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, FINNFLOAT hat seine vorvertraglichen Informationspflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

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13    Vergünstigungen, Sonderleistungen

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13.1 Im Prospekt / Internetprospekt/ Webseite/ Katalog bzw. der konkreten Reiseausschreibung, seitens FINNFLOAT beworbene Sonderleistungen bzw. Vergünstigungen von FINNFLOAT, z.B. Frühbucherrabatte, Klimarabatte, werden ausdrücklich nur bei den von FINNFLOAT selbst veranstalteten Reisen gewährt. Auf entsprechende Regelungen anderer Veranstalter hat FINNFLOAT keinen Einfluss.

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14    Sonstiges

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14.1 Der Kunde kann FINNFLOAT nur am Sitz des Unternehmens verklagen.
 

14.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen FINNFLOAT und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von FINNFLOAT vereinbart.

 

14.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: FINNFLOAT nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

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15   Allgemeine Bestimmungen

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15.1 Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

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16   Veranstalter

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FINNFLOAT Green Travel
Rebecca Lang
Müggelseedamm 237
D-12587 Berlin
Telefon: + 49 (0) 176 621 809 98
info@finnfloat.de
www.finnfloatgreentravel.de
Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE310184576

 

Inhaberin: Rebecca Lang

Veranstalter-Haftpflichtversicherung: HanseMerkur Reiseversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg

Insolvenzversicherung: tourVERS/ HanseMerkur Reiseversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg


Stand: Januar 2023

EU-Pauschalreise

Informationen zur EU-Pauschalreiserichtlinie
(Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der REISEVERANSTALTER FINNFLOAT trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt FINNFLOAT über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

 

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die Sie sich mit FINNFLOAT in Verbindung setzen können.

  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. Unter der Voraussetzung, dass die Ersatzperson von FINNFLOAT für die entsprechende Reise auch akzeptiert werden kann.

  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Die evtl. notwendigen Preiserhöhungen werden dem Reisenden bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise mitgeteilt. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn FINNFLOAT sich das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende auch das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Wenn der Veranstalter die Pauschalreise absagen muss, weil die Mindestteilnehmerzahl bis 21 Tage vor Reisebeginn nicht erreicht wurde, dann werden dem Reisenden die Zahlungen komplett erstattet, ohne weitere Entschädigungen.

  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Siehe Rücktrittsbedingungen in den ARB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) von FINNFLOAT.

  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so  sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß  erbracht werden.

  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstatet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisende gewähr-leistet. FINNFLOAT hat eine Insolvenzabsicherung mit HanseMerkur Versicherungen. Die Reisenden können die HanseMerkur Versicherungen, Siegfried-Wedells-Platz, 120354 Hamburg,
    Tel.: 040 - 4119 - 0, info@hansemerkur.de, kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von FINNFLOAT verweigert werden.

 

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:

www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

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